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Google Consent Mode & Google Ads: Wichtige Anpassung für Datenschutzerklärungen ab Juni 2026

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Die Anforderungen an Tracking, Datenschutz und Einwilligungsmanagement entwickeln sich kontinuierlich weiter – insbesondere im Zusammenspiel von Analyse- und Marketingtools. Aktuell betrifft dies vor allem Unternehmen, die Google Analytics und Google Ads gemeinsam einsetzen und miteinander verknüpft haben. Im Zuge einer angekündigten Anpassung durch Google verändert sich die Art und Weise, wie Daten im Rahmen des Consent Mode verarbeitet und für Werbezwecke genutzt werden. Wichtig: Die Datenerhebung bleibt weiterhin an die Einwilligung gebunden, jedoch wird künftig noch klarer geregelt, wann und wie Daten für Google Ads genutzt werden dürfen. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Die bestehende Datenschutzerklärung sollte überprüft und ggf. präzisiert werden, um die tatsächliche Datenverarbeitung korrekt abzubilden.

Google Consent Mode Änderung – Anpassung Datenschutzerklärung für Google Ads und Analytics: Was sich konkret ändert:

Die zentrale Änderung betrifft nicht die grundsätzliche Funktionsweise des Consent Mode, sondern die klare Zuordnung der Datennutzung im Kontext von Google Ads. Künftig gilt noch klarer: Sobald Nutzer in Marketing-Cookies einwilligen („ad_storage“), können diese Daten aktiv für Google Ads verwendet werden. 

Im Fokus steht dabei insbesondere die Einwilligung in:

  • „ad_storage“ (= Einwilligung in Marketing-Cookies) im Consent-Banner

Diese Zustimmung entscheidet weiterhin darüber, ob Daten für Marketingzwecke verarbeitet werden dürfen. Neu ist jedoch die stärkere Betonung, dass diese Daten gezielt für:

  • personalisierte Werbung
  • Conversion-Messung
  • Verknüpfung mit Google-Diensten

genutzt werden können. Für Unternehmen entsteht daraus kein komplett neues Setup, abeaber eine klarere Verantwortung, diese Verarbeitung transparent zu kommunizieren.

 

Warum die Datenschutzerklärung angepasst werden sollte

Auch wenn viele Websites technisch bereits korrekt aufgesetzt sind, fehlt häufig die inhaltliche Ergänzung in der Datenschutzerklärung. Genau hier entsteht Handlungsbedarf.

Die Anpassung ist wichtig, weil:

  • die Datennutzung präziser beschrieben werden muss
  • die Verbindung zwischen Consent und Google Ads klarer dargestellt wird
  • Nutzer:innen besser verstehen müssen, was mit ihren Daten passiert

Besonders relevant ist dabei:

  • die mögliche Nutzung für personalisierte Werbung
  • die mögliche Verknüpfung mit Google-Konten
  • die geräteübergreifende Analyse

Ohne diese Ergänzung kann die Datenschutzerklärung unvollständig wirken – auch wenn das technische Setup korrekt ist.

 

 

Ergänzender Muster-Absatz für Google Ads Conversion Tracking

Für Websites, bei denen Google Analytics und Google Ads gemeinsam eingesetzt werden, empfiehlt es sich, den bestehenden Abschnitt zum Google Ads Conversion Tracking um einen zusätzlichen Absatz zu erweitern.

Dieser sollte insbesondere folgende Aspekte abdecken:

  • Nutzung der Daten für personalisierte Werbung
  • Conversion-Messung innerhalb von Google Ads
  • mögliche Verknüpfung mit Google-Konten
  • geräteübergreifende Analyse
  • klare Bezugnahme auf die Einwilligung (Consent Mode)

Ein möglicher Mustertext lautet:

Sofern Sie in die Nutzung von Marketing-Cookies einwilligen (insbesondere über die Einwilligung in „ad_storage“ im Rahmen unseres Consent-Banners), können die durch Google erhobenen Daten auch für Zwecke der personalisierten Werbung und Conversion-Messung in Google Ads verwendet werden. Dabei kann es vorkommen, dass diese Daten mit Informationen aus Ihrem Google-Konto verknüpft werden, sofern Sie während Ihres Besuchs bei einem Google-Dienst angemeldet sind. Dies ermöglicht unter anderem eine geräteübergreifende Analyse des Nutzerverhaltens sowie die Ausspielung personalisierter Werbung. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die Sie jederzeit über unser Consent-Banner widerrufen können.

Wichtig: Dieser Text dient als Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

 

 

Zeitpunkt der Änderung und mögliche Übergangsfrist

Die beschriebenen Anpassungen treten laut Google ab dem 15. Juni 2026 in Kraft. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf eine Übergangsfrist von bis zu 90 Tagen zu beantragen, um ihre Datenschutzhinweise oder technischen Implementierungen entsprechend anzupassen. Wichtig dabei: Diese Frist ist als Ausnahme gedacht und muss aktiv beantragt werden.

Unabhängig davon empfiehlt es sich, die Datenschutzerklärung und das Tracking-Setup frühzeitig zu überprüfen und anzupassen. Die zugrunde liegende Datenverarbeitung (insbesondere im Zusammenspiel von Consent Mode und Google Ads) kann je nach Setup bereits heute relevant sein. Die Änderung stellt vor allem eine klarere Steuerung und Zuordnung dar, nicht erst eine zukünftige Einführung. Eine frühzeitige Anpassung sorgt daher für mehr Transparenz und reduziert das Risiko nachträglichen Handlungsbedarfs.

 

 

Umsetzung Ihrer Datenschutzerklärung durch creationell

Bei creationell wird diese Anpassung bereits aktiv berücksichtigt. In neuen Tracking-Setups wird der entsprechende Abschnitt standardmäßig integriert, sodass Kunden frühzeitig auf die veränderten Anforderungen vorbereitet sind.

Darüber hinaus wurde:

  • der Mustertext intern dokumentiert
  • die Integration in bestehende Workflows aufgenommen
  • werden bestehende Kundenprojekte bei Bedarf überprüft und ergänzt

Auch auf der eigenen Website wurde die Anpassung bereits umgesetzt – inklusive mehrsprachiger Integration. Unser Ziel ist es, technische Umsetzung und datenschutzrechtliche Transparenz so konsistent zusammenzuführen.

 

 

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Für Unternehmen, die Google Analytics und Google Ads gemeinsam nutzen, ergibt sich daraus eine klare Handlungsempfehlung.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Ist Google Ads mit Analytics verknüpft?
  • Wird der Consent Mode eingesetzt?
  • Ist der Abschnitt in der Datenschutzerklärung vollständig?
  • Werden Marketing-Einwilligungen korrekt abgefragt?

Wenn diese Punkte zutreffen, sollte die Datenschutzerklärung überprüft und ggf. ergänzt werden.

 

 

Fazit: Kleine Anpassung mit großer Wirkung

Die Änderung im Consent Mode bedeutet keine grundlegende Umstellung, aber eine wichtige Klarstellung in der Datenverarbeitung. Unternehmen sollten diese Entwicklung nutzen, um ihre Datenschutzerklärung zu aktualisieren und die Transparenz gegenüber Nutzer:innen zu erhöhen.

Gerade im Zusammenspiel von Tracking, Performance Marketing und Datenschutz zeigt sich:
Technisch korrektes Tracking allein reicht nicht – auch die Kommunikation muss stimmen.

 

 

Ihre Tracking-Setups rechtssicher und zukunftsfähig aufstellen

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Tracking den aktuellen Anforderungen entspricht und gleichzeitig zuverlässig Daten liefert?

Wir prüfen Ihr Setup gezielt im Hinblick auf:

  • Consent Mode
  • Google Analytics & Google Ads Verknüpfung
  • Datenschutzerklärung und Tracking-Logik

...und geben Ihnen eine klare Einschätzung nach konkretem Handlungsbedarf und unterstützen Sie gern bei der Implementierung.

 

creationell Webagentur
Villa 2 im Martini-Park
Provinostraße 52
86153 Augsburg

Telefon: 0821-50241-20
E-Mail: info@remove-this.creationell.de

Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Tracking-Setup überprüfen und optimieren.

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