Fotorechte und Persönlichkeitsrechte bei Event- und Jubiläumsvideos
Warum Fotorechte bei Veranstaltungsvideos so wichtig sind
Sobald eine Person auf einem Bild oder im Video erkennbar ist, greifen das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) und die DSGVO. Wichtig: Schon das Filmen und Fotografieren selbst gilt als Verarbeitung personenbezogener Daten – nicht erst die Veröffentlichung. Beides braucht eine Rechtsgrundlage, in der Regel die Einwilligung der abgebildeten Person. Gerade bei einem Jubiläums- oder Eventvideo, das später öffentlich gezeigt wird, ist eine saubere Absicherung deshalb Pflicht – sie schützt die Abgebildeten und den Veranstalter gleichermaßen.
Fotorechte bei Events auf einen Blick Erkennbare Personen dürfen nur mit Einwilligung gefilmt und veröffentlicht werden (§ 22 KUG, DSGVO). Die Einwilligung muss freiwillig, informiert, konkret und dokumentiert sein – und ist jederzeit widerrufbar. Bei Minderjährigen willigen die Sorgeberechtigten ein, ab etwa 14 Jahren zusätzlich der/die Jugendliche. Transparenz vor Ort (Beschilderung, Filmzonen, Kennzeichnung von Nicht-Teilnehmenden) und eine klare Dokumentation sind der Schlüssel zu einem rechtssicheren Video. |
Die rechtlichen Grundlagen: KUG und DSGVO
Zwei Regelwerke greifen ineinander. Das Kunsturhebergesetz (KUG) schützt das Recht am eigenen Bild: Bildnisse – dazu zählen auch Videos – dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Die DSGVO geht noch weiter: Jedes Bild einer identifizierbaren Person ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten und braucht eine Rechtsgrundlage – sowohl für die Aufnahme als auch für die Veröffentlichung. In der Praxis ist die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) der sicherste Weg.
Einwilligung: freiwillig, informiert, konkret, widerrufbar
Damit eine Einwilligung wirksam ist, muss sie mehrere Anforderungen erfüllen:
- Freiwillig: ohne Druck; niemandem dürfen Nachteile entstehen, wenn er nicht zustimmt.
- Informiert und konkret: klar ist, wer aufnimmt, zu welchem Zweck (z. B. Jubiläumsvideo) und wo veröffentlicht wird (Website, YouTube, Social Media, DVD).
- Dokumentiert: der Veranstalter muss im Zweifel nachweisen können, dass eine gültige Einwilligung vorlag.
Widerrufbar: die Einwilligung kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Danach wird nicht weiter aufgenommen; Veröffentlichtes wird – soweit möglich – entfernt.
Besonders wichtig: Aufnahmen von Minderjährigen
Bei Kindern und Jugendlichen gelten strengere Anforderungen – je jünger, desto höher der Schutz. Wer einwilligen muss, hängt vom Alter ab:
| Alter | Wer willigt ein? |
|---|---|
| unter 14 Jahren | die Sorgeberechtigten |
| 14–17 Jahre | Sorgeberechtigte UND der/die Jugendliche (Doppel-Einwilligung) |
| ab 18 Jahren | die Person selbst |
Zwei Punkte sind entscheidend: Bei gemeinsamem Sorgerecht sollten beide Elternteile zustimmen. Und der entgegenstehende Wille des Kindes ist immer maßgeblich – möchte ein Kind trotz Eltern-Einwilligung erkennbar nicht gefilmt werden, wird nicht gefilmt. Bei schulischen Anlässen ist es am praktikabelsten und sichersten, die Einwilligungen vorab über die Schule einzuholen, da diese den Kontakt zu den Sorgeberechtigten hat.
Was ohne Einwilligung geht – und was nicht
Das KUG kennt Ausnahmen (§ 23): Personen der Zeitgeschichte, Personen als bloßes Beiwerk sowie Aufnahmen von Versammlungen und Aufzügen. Darauf sollte man sich aber nicht blind verlassen – vor allem nicht bei Minderjährigen und bei werblicher Nutzung. Für ein Jubiläumsvideo mit erkennbaren Schüler:innen ist die Einwilligung der sichere Weg. Was ohne individuelle Einwilligung vertretbar ist: Übersichts- und Stimmungsaufnahmen, bei denen das Publikum nicht im Fokus steht – etwa Totalen, Aufnahmen von hinten oder auf die Bühne gerichtet, mit so wenigen erkennbaren Gesichtern wie möglich. Das entspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit.
Transparenz auf der Veranstaltung: so setzen Sie es um
- Beschilderung und Ansage: gut sichtbare Hinweise an Eingängen und Zonen sowie eine kurze Ansage informieren über Aufnahmen, Zweck, Veröffentlichung und Verantwortlichen (Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO).
- Filmzonen einrichten: gefilmt wird nur in gekennzeichneten Bereichen; ein klar filmfreier Rückzugsbereich gibt Nicht-Teilnehmenden Sicherheit.
- Nicht-Teilnehmende kennzeichnen: wer nicht aufgenommen werden möchte, wird sichtbar gemacht – z. B. durch andersfarbige Bändchen oder Buttons, die das Team respektiert.
Datensparsam filmen: Nahaufnahmen nur von Personen mit Einwilligung; das Publikum bevorzugt in der Totale.
Interviews und Fotoboxen
Bei einem Interview sollte die Einwilligung direkt vor der Aufnahme eingeholt werden – idealerweise mündlich auf Band und zusätzlich schriftlich als kurzer Release. Bei Minderjährigen darf nur interviewt werden, wenn die Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegt. Auch eine Fotobox braucht einen klaren Hinweis: Wenn die Bilder im Video verwendet werden sollen, muss das an der Box deutlich stehen. Am saubersten ist es, ins Video nur Aufnahmen von Personen mit vorliegender Einwilligung zu übernehmen – die übrigen Fotos bleiben eine private Erinnerung für die Gäste.
Verantwortung und Dokumentation
Die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt am Ende der Veranstalter – auch dann, wenn eine Agentur die Kamera führt. Deshalb sollten die Zuständigkeiten vertraglich klar geregelt sein: Wer ist Verantwortlicher, wer verarbeitet im Auftrag? Handelt es sich um eine öffentliche Stelle wie eine Schule, ist deren Datenschutzbeauftragte:r frühzeitig einzubinden. Alle Einwilligungen werden dokumentiert und archiviert, ein Widerrufsweg wird benannt. So sind beide Seiten – Auftraggeber und Agentur – abgesichert.
Checkliste für Ihr Video-Projekt
- Zweck und Veröffentlichungswege festlegen (Website, YouTube, Social Media, DVD).
- Einwilligungen vorab einholen – bei schulischen Anlässen über die Schule, inkl. Regelung für Minderjährige.
- Vor Ort für Transparenz sorgen: Beschilderung, Ansage, Filmzonen.
- Nicht-Teilnehmende sichtbar kennzeichnen und konsequent respektieren.
- Interviews und Fotobox mit klarer Einwilligung bzw. Hinweis versehen.
- Alles dokumentieren, Widerrufsweg nennen, Verantwortlichkeiten vertraglich klären.
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Mustertexte (ohne Rechtsverbindlichkeit!)
Mustertext: Elternbrief mit Einwilligungserklärung (Schule an Eltern)
[Briefkopf / Logo der Schule bzw. Einrichtung] Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte, anlässlich [des Anlasses, z. B. unseres Jubiläums oder Schulfests] entsteht ein Veranstaltungsvideo. Mit der Umsetzung haben wir die Agentur creationell GmbH & Co. KG (Augsburg) beauftragt. Film- und Fotoaufnahmen entstehen bei [Veranstaltung/Programmpunkt am Datum], [Veranstaltung/Programmpunkt am Datum] und [Veranstaltung/Programmpunkt am Datum]. [Falls vorhanden: Zusätzlich gibt es bei [Veranstaltung/Programmpunkt] eine Fotobox.] Zweck und Veröffentlichung: Das Video dient der Erinnerung an [den Anlass / das Fest] – für Schülerinnen und Schüler, die gesamte Schulfamilie und die interessierte Öffentlichkeit. Veröffentlicht wird es auf [der Website und ggf. als versteckter Link auf YouTube; Ausschnitte ggf. auf Social-Media-Kanälen]. So gehen wir mit den Aufnahmen um: Das Video soll die Atmosphäre der Veranstaltung einfangen. Wir filmen bewusst zurückhaltend und datensparsam – vorrangig Übersichts- und Bühnenaufnahmen, das Publikum überwiegend in der Totale oder von hinten. Gezielte Nahaufnahmen einzelner Personen entstehen nur mit deren Einverständnis. Wenn Ihr Kind nicht gefilmt werden möchte: Wir arbeiten mit einem einfachen, verlässlichen Verfahren: Wer nicht aufgenommen werden möchte, trägt am Veranstaltungstag ein neonfarbenes Bändchen (erhältlich [am Eingang / bei …]). Das Filmteam achtet auf diese Bändchen und nimmt so gekennzeichnete Personen nicht auf; sollte versehentlich dennoch eine Aufnahme entstehen, wird sie nicht verwendet. Ein Rücklauf dieses Schreibens ist nicht erforderlich. Die Aufnahme und Veröffentlichung erkennbarer Personen ist nur mit Einwilligung zulässig. Ihre Einwilligung ist freiwillig; es entstehen keine Nachteile, wenn Sie nicht zustimmen. Sie kann jederzeit ohne Begründung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden an: [E-Mail-Adresse]. Eine vollständige Entfernung bereits veröffentlichter Inhalte aus dem Internet kann nicht garantiert werden. Hinweis zur Fotobox: Bei der Veranstaltung steht eine Fotobox bereit, in der Sie sich bzw. Ihr Kind fotografieren lassen können. Die dort entstehenden Bilder können für das Video verwendet werden. Bitte weisen Sie Ihr Kind ausdrücklich darauf hin: Wer nicht möchte, dass sein Bildmaterial verwendet wird, darf die Fotobox nicht benutzen. Die Nutzung ist freiwillig – wer die Fotobox verwendet, ist mit der Verwendung der Aufnahmen einverstanden. |
Hinweis: Die Einwilligung sollte pro Veranstaltung konkret sein; eine pauschale Dauer-Einwilligung ist rechtlich angreifbar.
2 · Musertext: Einverständnis Interview (kurzer Release fürs Set)
Einverständniserklärung – Interview für das Veranstaltungsvideo [Name der Schule / Einrichtung] Ich bin damit einverstanden, dass das heute mit mir geführte Interview (Bild und Ton) für das Veranstaltungsvideo verwendet und auf den genannten Kanälen [Website, YouTube, Social Media, DVD] veröffentlicht wird. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar an: [Kontakt]. Name: [____________________] Ort, Datum: [____________] Unterschrift: ______________________________________________ Bei Minderjährigen: Unterschrift der/des Sorgeberechtigten (ab 14 Jahren zusätzlich der/des Jugendlichen): ______________________________________________ |
Hinweis: Bei minderjährigen Interviewpartner:innen nur aufnehmen, wenn die Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegt (idealerweise bereits über den Elternbrief). Am Set einige ausgedruckte Exemplare bereithalten.
3 · Mustertext: Aushang / Beschilderung vor Ort (Information nach Art. 13 DSGVO)
Film- und Fotoaufnahmen Bei dieser Veranstaltung werden Film- und Fotoaufnahmen für ein Veranstaltungsvideo erstellt. Verantwortlich: [Name der Schule], [Anschrift]. Durchführung: creationell GmbH & Co. KG, Provinostraße 52, 86153 Augsburg. Zweck: Veranstaltungsvideo / Öffentlichkeitsarbeit. Veröffentlichung: [Website, YouTube, Social Media, DVD]. Rechtsgrundlage: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ihre Rechte umfassen Auskunft, Löschung und den jederzeitigen Widerruf. Kontakt: [E-Mail / Datenschutzbeauftragte:r der Schule]. Wer nicht aufgenommen werden möchte: [trägt bitte ein Bändchen in der Farbe … / hält sich außerhalb der gekennzeichneten Filmzonen auf / wendet sich an das Filmteam]. Weitere Informationen zum Datenschutz: [Link / QR-Code] |
4 · Mustertext: Kurze Ansage (z. B. zu Beginn des Festakts)
| „Liebe Gäste, heute entstehen Film- und Fotoaufnahmen für unser Veranstaltungsvideo. Wer nicht aufgenommen werden möchte, [trägt bitte ein Bändchen in der Farbe … / hält sich außerhalb der gekennzeichneten Filmzonen auf / meldet sich kurz beim Filmteam]. Herzlichen Dank – und viel Freude beim Fest!“ |
5 · Mustertext: Hinweis an der Fotobox
Hinweis zur Fotobox Die Fotos aus dieser Box können für das Veranstaltungsvideo verwendet und auf [Website, YouTube, Social Media] veröffentlicht werden. Wer das nicht möchte, benutzt die Fotobox bitte nicht. Mit der Nutzung erklärst du dich mit der Verwendung der Aufnahmen einverstanden. [Optional, falls Sie mit Verzicht-Bändchen arbeiten: Wenn du ein neonfarbenes Bändchen trägst, nutze die Fotobox bitte nicht.] Fragen? Wende dich an das Team vor Ort oder an [Kontakt]. |
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei öffentlichen Stellen (z. B. Schulen) ist die/der behördliche Datenschutzbeauftragte einzubinden; im Zweifel empfiehlt sich fachkundige rechtliche Beratung.