EuGH-Urteil zum Thema Cookies für alle Webseiten-Betreiber relevant

Die Einwilligung in Cookies darf seit dem 1. Oktober 2019 nicht mehr voreingestellt sein. User müssen nun aktiv ein Häkchen zur Einwilligung der Speicherung ihrer Daten setzen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband.

Internetnutzerinnen und Internetnutzer müssen ab sofort aktiv der Speicherung von Cookies auf Webseiten zustimmen können. So hat am 1. Oktober 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt. Demnach ist eine voreingestelte Zustimmung der Datenspeicherung unzulässig.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen den Online-Gewinnspielanbieter Planet49 geklagt, der eine solche Voreinstellung auf seiner Website nutzte. Grundsätzlich wurde bislang auf fast allen Seiten nach dem ehemaligen Vorgehen gehandelt, so auch auf den meisten Websites, die von creationell programmiert wurden.

Nach dem Urteil des EuGH müssen die Webseiten-Betreiber handeln und den neuen Verpflichtungen zeitnah nachkommen.

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