EuGH-Urteil zum Thema Cookies für alle Webseiten-Betreiber relevant
Internetnutzerinnen und Internetnutzer müssen ab sofort aktiv der Speicherung von Cookies auf Webseiten zustimmen können. So hat am 1. Oktober 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt. Demnach ist eine voreingestelte Zustimmung der Datenspeicherung unzulässig.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen den Online-Gewinnspielanbieter Planet49 geklagt, der eine solche Voreinstellung auf seiner Website nutzte. Grundsätzlich wurde bislang auf fast allen Seiten nach dem ehemaligen Vorgehen gehandelt, so auch auf den meisten Websites, die von creationell programmiert wurden.
Nach dem Urteil des EuGH müssen die Webseiten-Betreiber handeln und den neuen Verpflichtungen zeitnah nachkommen.
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