Neue Richtlinien im Google Play Store

Ab der zweiten Jahreshälfte 2021 gelten im Google Play Store neue Richtlinien für die Meta-Angaben aller Apps.

Ab der zweiten Jahreshälfte 2021 gelten im Google Play Store neue Richtlinien für die Meta-Angaben aller Apps. Solche Apps, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, werden in Zukunft nicht mehr im Play Store erlaubt sein.

Kurz, sachlich und nicht werblich

Google möchte die Darstellung der Apps im Play Store sachlich und leicht verständlich gestaltet haben. Dazu wird Google ab Mitte dieses Jahres neue Richtlinien einführen, an welche sich Unternehmen und App-Entwickler in Zukunft halten müssen. Die neuen Richtlinien sollen die Auswahl der Apps für den User erleichtern, indem die Qualität der Darstellung verbessert wird.

Hierzu wird es neue Vorgaben von Google hinsichtlich der Metadaten für eine App im Play Store geben. Zu den neuen Richtlinien zählt beispielsweise das Verbot von Keywords, welche der Promotion dienen, die Nutzung von Emoticons in den Metadaten, sowie eine Limitierung der Zeichenlänge des App-Namens. Auch für die Vorschauelemente, durch die eine Preview der App gezeigt wird, gibt es erneuerte Vorgaben.

Apps, die diesen Richtlinien nicht entsprechen, werden in Zukunft nicht mehr im Play Store erlaubt sein. Daher gilt es schon jetzt, die Metadaten der eigenen App im Google Play Store entsprechend anzupassen. Das sind die drei wichtigsten Richtlinien:

1. Limitierung des App-Namens auf 30 Zeichen

Die Apps sollen zukünftig einen kurzen und einfachen Namen besitzen. Emoticons und Sonderzeichen im Namen der App sind untersagt.

2. Verbot von Keywords zur Promotion der App

Künftig dürfen Elemente, die auf ein Ranking hinweisen, nicht mehr im Namen oder der Beschreibung der App enthalten sein. Außerdem dürfen keine Angebote, Sales oder Deals promotet werden. 

3. Verbot von irreführenden Elementen im App Icon

Dazu zählen beispielsweise Symbole, wie ein Stern oder „No. 1“, die auf ein Ranking der App hinweisen könnten. Emoticons dürfen ebenfalls nicht eingesetzt werden.

Neue Regeln für Elemente zur App-Preview

Die kurzen Beschreibungen, die dem User einen ersten Eindruck der App vermitteln, werden ebenfalls durch neue Richtlinien definiert. Das gilt auch für die verwendeten Videos, Screenshots, und Bilder. Auch hier sind irreführende Promotions, Deals oder Sales nicht genehmigt.

Die Preview soll dabei auf sachliche und informative Art und Weise dazu dienen, dem User die Entscheidung zum Kauf oder Download zu erleichtern. Dabei sollen Schlagworte, wie beispielsweise „kostenlos“, nicht genehmigt werden. Stattdessen darf diese Preview nur noch aussagekräftige Informationen über die Anwendungen und Besonderheiten der App beinhalten. Eine ausführliche Beschreibung der neuen Richtlinien können Sie in der vollständigen Guideline von Google https://android-developers.googleblog.com/ nachlesen.

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